Nach dem Wärmeplanungsgesetz vom 20. Dezember 2023 in Verbindung mit dem Landeswärmeplanungsgesetz NRW vom 10. Dezember 2024 ist jede Kommune verpflichtet, einen Kommunalen Wärmeplan aufzustellen. Die Stadt Warstein hat bereits vor Inkrafttreten der Gesetze mit der Auftragsvergabe an CASD GmbH & Co. KG aus Fröndenberg mit der Erstellung begonnen. Für das Stadtgebiet werden überwiegend Bereiche für eine dezentrale Wärmeversorgung, also beispielsweise durch eine hauseigene Wärmepumpe oder eine Hackschnitzelanlage, die einige Häuser in näherer Umgebung beheizt, vorgeschlagen. An manchen Stellen sehen die Experten aber auch Möglichkeiten für ein größeres Wärmenetz, bei dem viele Gebäude quartiersübergreifend mit Fernwärme, beispielsweise aus einer Großwärmepumpe, versorgt werden.
Josefine Wunderlich vom Sachgebiet Klima, Energie, Mobilität betont: "Wichtig ist, dass wir jetzt einen Einblick in das Thema haben, erste Ansätze vorliegen und wir in die weitere Prüfung gehen können." Die Wärmeplanung wird die Kommune als Pflichtaufgabe auch in den kommenden Jahren beschäftigen. Dabei werden die technischen Entwicklungen ebenso berücksichtigt, wie Anregungen aus den sich fortsetzenden Beteiligungsprozessen.
Der von CASD GmbH & Co. KG bereitgestellte Entwurf des Kommunalen Wärmeplans und die Präsentation vom 12. Mai in der Neuen Aula in Belecke ist nun im Internet unter beteiligung.nrw.de/portal/warstein/beteiligung/themen/1014388 einsehbar. Dort können die Dokumente heruntergeladen werden und eine Stellungnahme bis zum 15. Juni 2025 abgegeben werden. Eine Einsicht nach vorheriger Terminabsprache ist auch vor Ort im Rathaus in der Dieplohstraße 1 möglich. Das Sachgebiet Klima, Energie, Mobilität erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse klimamanagement@warstein.de oder der Telefonnummer 02902/81-337.
Weitere Informationen, insbesondere zu den Arbeitsschritten bis zur Aufstellung des Kommunalen Wärmeplans, finden Sie unter warstein.de/wirtschaft-bauen/klima-naturschutz/kommunale-waermeplanung.