In der Gemeindeordnung NRW ist der Grundsatz der Öffentlichkeit festgeschrieben. Das bedeutet, dass Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Medien das Recht haben, an Rats- oder Ausschusssitzungen als Zuhörende teilzunehmen. Dies soll die Transparenz politischer Entscheidungen gewährleisten und die Kontrolle der kommunalen Volksvertretung durch die Bürgerschaft ermöglichen. "Dieser Grundsatz dient auch in der Praxis dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Ich kann nur alle Bürgerinnen und Bürger ermuntern, an den Sitzungen teilzunehmen oder sich online über Sitzungen und Beratungsergebnisse zu informieren", so Maximilian Spinnrath. In wenigen Ausnahmefällen, beispielsweise wenn es um Grundstücksverkäufe oder schutzwürdige Interessen geht, werden Themen im nichtöffentlichen Teil behandelt. Dann müssen Zuhörerinnen und Zuhörer den Sitzungsraum verlassen. Die Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzungen sind über das Ratsinformationssystem ausschließlich von Rats- und Ausschussmitgliedern einsehbar.
Das Rats- und Bürgerinformationssystem ist über die Homepage der Stadt Warstein erreichbar, einfach unter www.warstein.de in der Suche "Ratsinformationssystem" eingeben und auf die Verlinkung zum Ratsinformationssystem klicken. Hier werden die Zusammensetzung des Rates und seiner Ausschüsse sowie die Rats- und Ausschussmitglieder vorgestellt. Über den Terminkalender sind die Termine der nächsten Sitzungen ersichtlich, ebenso gut eine Woche vorab die Tagesordnungen. Im Nachgang werden zudem die Beschlüsse der Sitzungen veröffentlicht. Alle öffentlichen Sitzungen seit 2001 sind nahezu vollständig online einsehbar.
Maximilian Spinnrath betont: "Ich freue mich über alle Bürgerinnen und Bürger, die Demokratie aktiv leben und sich konstruktiv in Entscheidungsprozesse einbringen."



