Abfallgebühren

Als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung der Stadt und sonstige abfallwirtschaftliche Maßnahmen erhebt die Stadt zur Deckung der Kosten Abfallentsorgungsgebühren nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW).

Kommunalabgabengesetz für das Land NRW

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Rathaus Warstein
Raum: Zimmer 120
Dieplohstr. 1
59581 Warstein

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Montag:8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:8.30 - 12.30 Uhr

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