Für den Neubau, den Umbau, die Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen bedarf es einer Baugenehmigung. Neben Gebäuden gelten z.B. auch Aufschüttungen und Abgrabungen, Lager- und Ausstellungsplätze, Sport- und Spielflächen sowie PKW-Stellplätze als bauliche Anlagen.
Ausnahmen sind hier die genehmigungsfreien Vorhaben, die im § 62 BauO NRW aufgeführt sind, beispielsweise Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt und Garagen mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3,00 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 30 m². Das gilt jedoch nicht für den Außenbereich! Daher sollte auch bei den genehmigungsfreien Vorhaben die Frage der Zulässigkeit (Bebauungsplanfestsetzungen, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grenzabstände usw.) mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde geklärt werden.
Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils um ein Jahr – bei fristwahrender Antragstellung auch rückwirkend – verlängert werden.
Unter Downloads finden Sie "Bauherren-Infos", die die einzelnen Themenfelder ausführlich behandeln. Die Genehmigung der Stadt Meschede zur Verwendung ihrer Dateien liegt vor.
- Landesbauordnung (BauO NRW)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
- ausgefüllter Vordruck Bauantrag
- Katasterauszüge (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte),
- der Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500,
- Darstellung der Entwässerung (Schmutz- und Niederschlagswasser)
- die Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100,
- die Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung,
- die Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung,
- die Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes,
Je nach Bauvorhaben können noch weitere Unterlagen gefordert werden (z.B. Brandschutzkonzept).
- Antrag einfaches Baugenehmigungsverfahren
- Antrag auf Baugenehmigung
- Antrag auf Befreiung
- Antrag auf Genehmigungsfreistellung
- Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung
- Anzeige auf Beseitigung von Anlagen
- Artenschutzprüfung bei Bauvorhaben
- Bauantrag Werbeanlage
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
- Betriebsbeschreibung land- und forstwirtschaftliche Anlagen
- Erklärung Einrichtung einer zweiten Wohneinheit für Familienangehörige
- Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
- Nachbarzustimmung
- Vollmachtserklärung des Bauherrn
- Wohnflächenberechnung
- Anschrift
- 001Schulstr. 759581Warstein
Nils
Büscher
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-358
- Fax
- (0 29 02) 81-63 58
- n.buescher@warstein.de
Lutz
Lepper
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-356
- Fax
- (0 29 02) 81-63 56
- l.lepper@warstein.de
Silvia
Grote
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-354
- Fax
- (0 29 02) 81-63 54
- s.grote@warstein.de
Rebecca
Meyer-Bonk
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-350
- Fax
- (0 29 02) 81-63 50
- r.meyer-bonk@warstein.de
Baugenehmigung
Für den Neubau, den Umbau, die Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen bedarf es einer Baugenehmigung. Neben Gebäuden gelten z.B. auch Aufschüttungen und Abgrabungen, Lager- und Ausstellungsplätze, Sport- und Spielflächen sowie PKW-Stellplätze als bauliche Anlagen.
Ausnahmen sind hier die genehmigungsfreien Vorhaben, die im § 62 BauO NRW aufgeführt sind, beispielsweise Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt und Garagen mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3,00 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 30 m². Das gilt jedoch nicht für den Außenbereich! Daher sollte auch bei den genehmigungsfreien Vorhaben die Frage der Zulässigkeit (Bebauungsplanfestsetzungen, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grenzabstände usw.) mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde geklärt werden.
Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils um ein Jahr – bei fristwahrender Antragstellung auch rückwirkend – verlängert werden.
Unter Downloads finden Sie "Bauherren-Infos", die die einzelnen Themenfelder ausführlich behandeln. Die Genehmigung der Stadt Meschede zur Verwendung ihrer Dateien liegt vor.
- ausgefüllter Vordruck Bauantrag
- Katasterauszüge (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte),
- der Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500,
- Darstellung der Entwässerung (Schmutz- und Niederschlagswasser)
- die Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100,
- die Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung,
- die Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung,
- die Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes,
Je nach Bauvorhaben können noch weitere Unterlagen gefordert werden (z.B. Brandschutzkonzept).
- Landesbauordnung (BauO NRW)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
Bauantrag oder Antrag auf Vorbescheid einfaches Baugenehmigungsverfahren § 64 BauO NRW 2018 (Anlage I/2 zur VV BauPrüfVO)
Bitte füllen Sie das Formular am Rechner aus und senden es unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen an das Sachgebiet Bauen und Denkmal.
Bauantrag oder Antrag auf Vorbescheid nach § 65 (Großer Sonderbau § 50 Absatz 2) BauO NRW 2018 (Anlage I/1 zu VV BauPrüfVO)
Bitte füllen Sie das Formular am Rechner aus und senden es unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen an das Sachgebiet Bauen und Denkmal.
Antrag auf Befreiung von Festsetzung des Bebauungsplans (§ 31 Baugesetzbuch)
Vorlage Genehmigungsfreistellung § 63 Bauordnung Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung § 69 (Genehmigungsfreie Bauvorhaben § 62) BauO NRW 2018 (Anlage I/10 zur VV BauPrüfVO)
Anzeige Beseitigung Anlagen nach § 62 Abs. 3 BauO NRW 2018 (Anlage I/6 zur VV BauPrüfVO)
Artenschutzprüfung nach § 44 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz Anlage zu Bauvorhaben
Bauantrag oder Antrag auf Vorbescheid für Werbeanlagen nach § 10 BauO NRW 2018 (Anlage I/4 zur VV BauPrüfVO)
Baubeschreibung (Anlage I/7 zur VV BauPrüfVO)
Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen (Anlage I/8 zur VV BauPrüfVO)
Betriebsbeschreibung land- und forstwirtschaftliche Vorhaben (Anlage I/9 zu VV BauPrüfVO)
Erklärung zur Errichtung einer zweiten Wohnungseinheit für Familienangehörige (§ 35 Absatz 4 Nummer 5 Baugesetzbuch)
Erklärung zum Standsicherheitsnachweis gemäß § 68 Absatz 2 Bauordnung Nordrhein-Westfalen
Angrenzerzustimmung gemäß § 72 Abs. 2 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Architektenvollmacht
Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung)
Kontakt
Raum: Zimmer P 103
Schulstr. 7
59581 Warstein
Tag | |
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Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Raum: Zimmer P 105
Schulstr. 7
59581 Warstein
Tag | |
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Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Raum: Zimmer P 102
Schulstr. 7
59581 Warstein
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Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
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59581 Warstein
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