Fahrzeugscheinänderung

Fahrzeugscheine können bei der An- und Ummeldung im Bürgerservice gleich mit geändert werden, wenn die Anmeldung innerhalb des Kreises Soest erfolgt. 

Erfolgt der Zuzug aus einem anderen Kreis oder einer kreisfreien Stadt, so kann der Fahrzeugschein nur beim Kreis Soest geändert werden.
Dies gilt auch für Namensänderungen der Fahrzeughalter.

Änderung pro Fahrzeugschein: 11,10 €
Diese Gebühr ist bei Antragsstellung entweder in bar oder per EC-Karte zu zahlen.

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