AKTUELLER HINWEIS: Umstellung auf den digitalen Fischereischein ab 01.07.2026
Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich Inhaber eines Fischereischeins sein. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung in Nordrhein-Westfalen erfolgreich abgelegt haben.
Modern und fälschungssicher: Nordrhein-Westfalen führt digitalen Fischereischein ein
Mit der Mitte Juni erfolgten Verabschiedung des Landesfischereigesetzes durch den Landtag Nordrhein-Westfalen können Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Juli 2026 zwischen einer Antragstellung vor Ort in der örtlich zuständigen Behörde oder via Onlinedienst rund um die Uhr von Zuhause aus wählen.
Mit der geplanten Änderung des Landesfischereigesetzes werden Fischereischeine im neuen Format als fälschungssichere Scheckkarten mit NFC-Chip und als elektronische Zertifikate auf dem Smartphone eingeführt. Alte Fischereischeindokumente müssen einmalig zur Überprüfung auf Echtheit bei Ihrer örtlich zuständigen Behörde vorgezeigt werden, bevor die neuen Fischereischeine beantragt werden können. In den nächsten Jahren werden damit mehr als 240.000 Inhaberinnen und Inhaber von Fischereischeinen mit zeitgemäßen Fischerei-Dokumenten ausgestattet.
Der neue Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt und ist nach Abführung der Fischereiabgabe wie bisher für ein oder fünf Kalenderjahre gültig. Er wird von allen Bundesländern als Fischereischein anerkannt. Neben dem Online-Antrag bleibt weiterhin der Antrag über die örtlich zuständige Behörde möglich, um einen neuen Fischereischein zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger werden zukünftig grundsätzlich die freie Wahl zwischen beiden Antragswegen haben, wobei die Beantragung über den Online-Dienst kostengünstiger ist.
Die Online-Beantragung erfolgt über das landeseigene NRW-Serviceportal unter https://meineverwaltung.nrw
Hierfür ist ein Login über die digitale Identitätsplattform BundID mittels eID-Funktion sowie Nutzung des entsprechenden Onlinedienstes erforderlich.
Wichtig ist auch: Die vor dem 1. Juli 2026 erteilten Jahres- und Fünfjahresfischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Spätestens dann müssen sie zur Überprüfung der Echtheit einmalig bei der örtlich zuständigen Behörde in den neuen Fischereischein umgetauscht werden.
Der bisherige Jugendfischereischein wird im Sinne der Entbürokratisierung abgeschafft werden: Kinder und Jugendliche zwischen zehn und einschließlich 15 Jahren können die Fischerei einfach in Begleitung einer Inhaberin bzw. eines Inhabers eines Fischereischeins ausüben.
Bei erstmaliger Beantragung eines digitalen Fischereischeins benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Prüfungszeugnis
- bisheriger Fischereischein (vor dem 01. Juli 2026)
Fischereischein auf Lebenszeit (einmalige Gebühr bei erstmaliger Digitalisierung)
- online: 18 Euro
- vor Ort: 30 Euro
Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr (Nachweis)
- online: 14 Euro
- vor Ort: 22 Euro
Fischereiabgabe für 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahre (Nachweis)
- online: 42 Euro
- vor Ort: 50 Euro
Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)
- online: 20 Euro
- vor Ort: 32 Euro
Die Online-Beantragung erfolgt über das landeseigene NRW-Serviceportal unter https://meineverwaltung.nrw
Hierfür ist ein Login über die digitale Identitätsplattform BundID mittels eID-Funktion sowie Nutzung des entsprechenden Onlinedienstes erforderlich.
Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger und erfordert keine Terminvereinbarung.
- Anschrift
- 001Dieplohstr. 159581Warstein
Frau
Bültmann
Bürgercenter
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30* - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Individuelle Terminvereinbarung möglich
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr*
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
Freitext
*Bürgercenter dienstags 7:00 bis 8.30 Uhr nach vorheriger Terminabsprache sowie donnerstags bis 18.00 Uhr
- Anschrift
- 001Dieplohstr. 159581Warstein
- Telefon
- (0 29 02) 81-391
- Fax
- (0 29 02) 81-63 91
- a.bueltmann@warstein.de
Frau
Witte
Bürgercenter
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30* - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Individuelle Terminvereinbarung möglich
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr*
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
Freitext
*Bürgercenter dienstags 7:00 bis 8.30 Uhr nach vorheriger Terminabsprache sowie donnerstags bis 18.00 Uhr
- Anschrift
- 001Dieplohstr. 159581Warstein
- Telefon
- (0 29 02) 81-395
- Fax
- (0 29 02) 81-6395
- b.witte@warstein.de
Frau
Hense
Bürgercenter
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30* - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Individuelle Terminvereinbarung möglich
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr*
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
Freitext
*Bürgercenter dienstags 7:00 bis 8.30 Uhr nach vorheriger Terminabsprache sowie donnerstags bis 18.00 Uhr
- Anschrift
- 001Dieplohstr. 159581Warstein
- Telefon
- (0 29 02) 81-393
- Fax
- (0 29 02) 81-6393
- t.hense@warstein.de
Frau
Stork
Bürgercenter
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30* - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Individuelle Terminvereinbarung möglich
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr*
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
Freitext
*Bürgercenter dienstags 7:00 bis 8.30 Uhr nach vorheriger Terminabsprache sowie donnerstags bis 18.00 Uhr
- Anschrift
- 001Dieplohstr. 159581Warstein
- Telefon
- (0 29 02) 81-392
- Fax
- (0 29 02) 81-6392
- j.stork@warstein.de
Fischereischein
AKTUELLER HINWEIS: Umstellung auf den digitalen Fischereischein ab 01.07.2026
Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich Inhaber eines Fischereischeins sein. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung in Nordrhein-Westfalen erfolgreich abgelegt haben.
Modern und fälschungssicher: Nordrhein-Westfalen führt digitalen Fischereischein ein
Mit der Mitte Juni erfolgten Verabschiedung des Landesfischereigesetzes durch den Landtag Nordrhein-Westfalen können Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Juli 2026 zwischen einer Antragstellung vor Ort in der örtlich zuständigen Behörde oder via Onlinedienst rund um die Uhr von Zuhause aus wählen.
Mit der geplanten Änderung des Landesfischereigesetzes werden Fischereischeine im neuen Format als fälschungssichere Scheckkarten mit NFC-Chip und als elektronische Zertifikate auf dem Smartphone eingeführt. Alte Fischereischeindokumente müssen einmalig zur Überprüfung auf Echtheit bei Ihrer örtlich zuständigen Behörde vorgezeigt werden, bevor die neuen Fischereischeine beantragt werden können. In den nächsten Jahren werden damit mehr als 240.000 Inhaberinnen und Inhaber von Fischereischeinen mit zeitgemäßen Fischerei-Dokumenten ausgestattet.
Der neue Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt und ist nach Abführung der Fischereiabgabe wie bisher für ein oder fünf Kalenderjahre gültig. Er wird von allen Bundesländern als Fischereischein anerkannt. Neben dem Online-Antrag bleibt weiterhin der Antrag über die örtlich zuständige Behörde möglich, um einen neuen Fischereischein zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger werden zukünftig grundsätzlich die freie Wahl zwischen beiden Antragswegen haben, wobei die Beantragung über den Online-Dienst kostengünstiger ist.
Die Online-Beantragung erfolgt über das landeseigene NRW-Serviceportal unter https://meineverwaltung.nrw
Hierfür ist ein Login über die digitale Identitätsplattform BundID mittels eID-Funktion sowie Nutzung des entsprechenden Onlinedienstes erforderlich.
Wichtig ist auch: Die vor dem 1. Juli 2026 erteilten Jahres- und Fünfjahresfischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Spätestens dann müssen sie zur Überprüfung der Echtheit einmalig bei der örtlich zuständigen Behörde in den neuen Fischereischein umgetauscht werden.
Der bisherige Jugendfischereischein wird im Sinne der Entbürokratisierung abgeschafft werden: Kinder und Jugendliche zwischen zehn und einschließlich 15 Jahren können die Fischerei einfach in Begleitung einer Inhaberin bzw. eines Inhabers eines Fischereischeins ausüben.
Fischereischein auf Lebenszeit (einmalige Gebühr bei erstmaliger Digitalisierung)
- online: 18 Euro
- vor Ort: 30 Euro
Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr (Nachweis)
- online: 14 Euro
- vor Ort: 22 Euro
Fischereiabgabe für 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahre (Nachweis)
- online: 42 Euro
- vor Ort: 50 Euro
Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)
- online: 20 Euro
- vor Ort: 32 Euro
Die Online-Beantragung erfolgt über das landeseigene NRW-Serviceportal unter https://meineverwaltung.nrw
Hierfür ist ein Login über die digitale Identitätsplattform BundID mittels eID-Funktion sowie Nutzung des entsprechenden Onlinedienstes erforderlich.
Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger und erfordert keine Terminvereinbarung.
Bei erstmaliger Beantragung eines digitalen Fischereischeins benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Prüfungszeugnis
- bisheriger Fischereischein (vor dem 01. Juli 2026)
Onlinedienst zur Beantragung der erstmaligen Ausstellung eines Fischereischeins nach bestandener Prüfung oder der Ersatzausstellung eines Fischereischeins
Kontakt
Rathaus Warstein
Raum: Zimmer 25
Dieplohstr. 1
59581
Warstein
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
| Dienstag: | 8.30* - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
| Mittwoch: | Individuelle Terminvereinbarung möglich |
| Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr* |
| Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
*Bürgercenter dienstags 7:00 bis 8.30 Uhr nach vorheriger Terminabsprache sowie donnerstags bis 18.00 Uhr
Rathaus Warstein
Raum: Zimmer 27
Dieplohstr. 1
59581
Warstein
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| Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
| Dienstag: | 8.30* - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
| Mittwoch: | Individuelle Terminvereinbarung möglich |
| Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr* |
| Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
*Bürgercenter dienstags 7:00 bis 8.30 Uhr nach vorheriger Terminabsprache sowie donnerstags bis 18.00 Uhr
Rathaus Warstein
Raum: Zimmer 29
Dieplohstr. 1
59581
Warstein
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|---|---|
| Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
| Dienstag: | 8.30* - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
| Mittwoch: | Individuelle Terminvereinbarung möglich |
| Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr* |
| Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
*Bürgercenter dienstags 7:00 bis 8.30 Uhr nach vorheriger Terminabsprache sowie donnerstags bis 18.00 Uhr
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Raum: Zimmer 26
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| Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
| Dienstag: | 8.30* - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
| Mittwoch: | Individuelle Terminvereinbarung möglich |
| Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr* |
| Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
*Bürgercenter dienstags 7:00 bis 8.30 Uhr nach vorheriger Terminabsprache sowie donnerstags bis 18.00 Uhr

