Einschulung in die Grundschule
Einschulung schulpflichtiger Kinder
Kinder, die bis einschließlich 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden in demselben Kalenderjahr schulpflichtig. Die Schulpflicht beginnt am 1. August des jeweiligen Jahres.
Alle Eltern, deren Kinder mit Wohnsitz in Warstein gemeldet sind, werden durch ein Informationsschreiben des Schulträgers über den Ablauf der Einschulung ihrer Kinder im Voraus informiert. Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren erhalten Sie in der jeweiligen Schule.
- Anschrift
- 001Dieplohstr. 159581Warstein
Sabine
Potratz
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001Dieplohstr. 159581Warstein
- Telefon
- (0 29 02) 81-298
- Fax
- (0 29 02) 81-62 98
- s.potratz@warstein.de
Lernanfänger
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Einschulung schulpflichtiger Kinder
Kinder, die bis einschließlich 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden in demselben Kalenderjahr schulpflichtig. Die Schulpflicht beginnt am 1. August des jeweiligen Jahres.
Alle Eltern, deren Kinder mit Wohnsitz in Warstein gemeldet sind, werden durch ein Informationsschreiben des Schulträgers über den Ablauf der Einschulung ihrer Kinder im Voraus informiert. Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren erhalten Sie in der jeweiligen Schule.
Kontakt
Rathaus Warstein
Raum: Zimmer 32
Dieplohstr. 1
59581
Warstein
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
| Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
| Mittwoch: | Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
| Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |

