Lernanfänger

Einschulung in die Grundschule

Einschulung schulpflichtiger Kinder 

Kinder, die bis einschließlich 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden in demselben Kalenderjahr schulpflichtig. Die Schulpflicht beginnt am 1. August des jeweiligen Jahres.

Alle Eltern, deren Kinder mit Wohnsitz in Warstein gemeldet sind, werden durch ein Informationsschreiben des Schulträgers über den Ablauf der Einschulung ihrer Kinder im Voraus informiert. Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren erhalten Sie in der jeweiligen Schule.

Schulanfänger
Einschulung

Kontakt

Rathaus Warstein
Raum: Zimmer 32
Dieplohstr. 1
59581 Warstein

Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:8.30 - 12.30 Uhr
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