Lernmittelfreiheit

Das Schulgesetz verpflichtet die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler, Lernmittel auf eigene Kosten nach der Entscheidung der Schulkonferenz zu beschaffen. 

Die Höhe des Eigenanteils ist gesetzlich festgelegt und richtet sich nach der jeweils besuchten Schulform und Schulstufe.
Die im Rahmen des Eigenanteils beschafften Lernmittel gehen in das Eigentum des Erwerbers über.

Die Erziehungsberechtigten werden vor Beginn des Schuljahres durch den Schulträger über die Höhe des zu entrichtenden Eigenanteils bzw. die erforderliche Schulbuchanschaffung informiert.
Alle weiteren Schulbücher werden durch die Schulen zum Schuljahresbeginn zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Rathaus Warstein
Raum: Zimmer 32
Dieplohstr. 1
59581 Warstein

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