Mit dem Beschluss des Rates der Stadt Warstein am 16.12.2008 über die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wurde die Niederschlagswassergebühr in Warstein zum 01.01.2007 eingeführt.
Erstmalig wurde die Regenwassergebühr in den Grundbesitzabgaben-Bescheiden für das Jahr 2009 berechnet.
Die Niederschlagswassergebühr wird erhoben für die bebauten und/oder befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser abflusswirksam in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann.
Der Gebührensatz für den Quadratmeter abflusswirksam bebauter und/oder befestigter Fläche beträgt 0,76 €.
Mit Porenpflaster, sog. Öko-Pflaster befestigte Flächen werden nicht veranlagt. Mit Kies, Sand, Schotter, Rasen oder Rasengittersteinen befestigte Flächen, die als stark durchlässig einzuordnen sind, gelten als nichteinleitend und werden daher auch nicht veranlagt.
Gründächer mit einer dauerhaft geschlossenen Pflanzendecke, die dauerhaft einen verzögerten oder verringerten Abfluss der Niederschlagswassers bewirken, werden nur zu 75 % als bebaute Fläche veranlagt.
Auch Anlagen zur Regenwasserrückhaltung oder für Brauchwasser werden be-rücksichtigt. Eine Regenwassernutzungsanlage wird erst ab einem Speichervolumen von mehr als 2 m³ berücksichtigt und wenn das Rückhaltevolumen eine Mindestgröße von 20 Litern Niederschlagswasser pro m² der angeschlossenen Fläche aufweist. Liegen diese Voraussetzungen vor erfolgt ein pauschaler Abschlag in Höhe von 25 % für die Fläche, mit der die Anlage gespeist wird.
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- 001Am Hillenberg 259581Warstein
Jannik
Bräutigam
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Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
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Lukas
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Markus
Teutenberg
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- (0 29 02) 81-63 09
- m.romstadt@warstein.de
Regenwassergebühr
Mit dem Beschluss des Rates der Stadt Warstein am 16.12.2008 über die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wurde die Niederschlagswassergebühr in Warstein zum 01.01.2007 eingeführt.
Erstmalig wurde die Regenwassergebühr in den Grundbesitzabgaben-Bescheiden für das Jahr 2009 berechnet.
Die Niederschlagswassergebühr wird erhoben für die bebauten und/oder befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser abflusswirksam in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann.
Der Gebührensatz für den Quadratmeter abflusswirksam bebauter und/oder befestigter Fläche beträgt 0,76 €.
Mit Porenpflaster, sog. Öko-Pflaster befestigte Flächen werden nicht veranlagt. Mit Kies, Sand, Schotter, Rasen oder Rasengittersteinen befestigte Flächen, die als stark durchlässig einzuordnen sind, gelten als nichteinleitend und werden daher auch nicht veranlagt.
Gründächer mit einer dauerhaft geschlossenen Pflanzendecke, die dauerhaft einen verzögerten oder verringerten Abfluss der Niederschlagswassers bewirken, werden nur zu 75 % als bebaute Fläche veranlagt.
Auch Anlagen zur Regenwasserrückhaltung oder für Brauchwasser werden be-rücksichtigt. Eine Regenwassernutzungsanlage wird erst ab einem Speichervolumen von mehr als 2 m³ berücksichtigt und wenn das Rückhaltevolumen eine Mindestgröße von 20 Litern Niederschlagswasser pro m² der angeschlossenen Fläche aufweist. Liegen diese Voraussetzungen vor erfolgt ein pauschaler Abschlag in Höhe von 25 % für die Fläche, mit der die Anlage gespeist wird.
Kontakt
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59581 Warstein
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Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr |
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Raum: A 12
Am Hillenberg 2
59581 Warstein
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