Beförderung der Schüler zu den jeweiligen Schulen.
Viele Kinder und Jugendliche erreichen die Schule mit verschiedensten Verkehrsmitteln. Um Ihnen die Beantragung der Schülerfahrkosten zu erleichtern, nachfolgend einige Informationen, die Ihnen helfen sollen.
Der Schulträger der besuchten Schule übernimmt die notwendig entstehenden Fahrkosten zur nächstgelegenen öffentlichen Schule, sofern die notwendige Entfernung lt. Schülerfahrkostenverordnung § 5 (2) überschritten wird oder sonstige Anspruchsvoraussetzungen (§ 6) gegeben sind.
In der Regel wird den Schülerinnen und Schülern bei einem Anspruch auf die Übernahme von Fahrtkosten eine Schülerfahrkarte bzw. ein Deutschlandticket für den öffentlichen Nahverkehr durch die besuchte Schule bestellt. In Fällen, wo keine entsprechende Busverbindung vorhanden ist, kann alternativ zum Schulhalbjahr bzw. zum Schuljahresende ein Antrag auf Wegstreckenentschädigung gestellt werden.
Der Stadt Warstein als Schulträger obliegt keine Pflicht zur Beförderung. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die aufgeführte Ansprechperson.
Beförderung der Schüler zu den jeweiligen Schulen.
Viele Kinder und Jugendliche erreichen die Schule mit verschiedensten Verkehrsmitteln. Um Ihnen die Beantragung der Schülerfahrkosten zu erleichtern, nachfolgend einige Informationen, die Ihnen helfen sollen.
Der Schulträger der besuchten Schule übernimmt die notwendig entstehenden Fahrkosten zur nächstgelegenen öffentlichen Schule, sofern die notwendige Entfernung lt. Schülerfahrkostenverordnung § 5 (2) überschritten wird oder sonstige Anspruchsvoraussetzungen (§ 6) gegeben sind.
In der Regel wird den Schülerinnen und Schülern bei einem Anspruch auf die Übernahme von Fahrtkosten eine Schülerfahrkarte bzw. ein Deutschlandticket für den öffentlichen Nahverkehr durch die besuchte Schule bestellt. In Fällen, wo keine entsprechende Busverbindung vorhanden ist, kann alternativ zum Schulhalbjahr bzw. zum Schuljahresende ein Antrag auf Wegstreckenentschädigung gestellt werden.
Der Stadt Warstein als Schulträger obliegt keine Pflicht zur Beförderung. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die aufgeführte Ansprechperson.
- Anschrift
- 001Dieplohstr. 159581Warstein
Sabine
Potratz
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001Dieplohstr. 159581Warstein
- Telefon
- (0 29 02) 81-298
- Fax
- (0 29 02) 81-62 98
- s.potratz@warstein.de
Schülerbeförderung
Beförderung der Schüler zu den jeweiligen Schulen.
Viele Kinder und Jugendliche erreichen die Schule mit verschiedensten Verkehrsmitteln. Um Ihnen die Beantragung der Schülerfahrkosten zu erleichtern, nachfolgend einige Informationen, die Ihnen helfen sollen.
Der Schulträger der besuchten Schule übernimmt die notwendig entstehenden Fahrkosten zur nächstgelegenen öffentlichen Schule, sofern die notwendige Entfernung lt. Schülerfahrkostenverordnung § 5 (2) überschritten wird oder sonstige Anspruchsvoraussetzungen (§ 6) gegeben sind.
In der Regel wird den Schülerinnen und Schülern bei einem Anspruch auf die Übernahme von Fahrtkosten eine Schülerfahrkarte bzw. ein Deutschlandticket für den öffentlichen Nahverkehr durch die besuchte Schule bestellt. In Fällen, wo keine entsprechende Busverbindung vorhanden ist, kann alternativ zum Schulhalbjahr bzw. zum Schuljahresende ein Antrag auf Wegstreckenentschädigung gestellt werden.
Der Stadt Warstein als Schulträger obliegt keine Pflicht zur Beförderung. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die aufgeführte Ansprechperson.
Bitte füllen Sie das verknüpfte Antragsformular vollständig aus, lassen sich die Angaben vom Schulsekretatriat bestätigen und leiten es dann an das Schulamt weiter.
Kontakt
Rathaus Warstein
Raum: Zimmer 32
Dieplohstr. 1
59581
Warstein
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
| Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
| Mittwoch: | Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
| Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |

