Beförderung der Schüler zu den jeweiligen Schulen.
Viele Kinder und Jugendliche erreichen die Schule mit verschiedensten Verkehrsmitteln. Um Ihnen die Beantragung der Schülerfahrkosten zu erleichtern, nachfolgend einige Informationen, die Ihnen helfen sollen.
Der Schulträger der besuchten Schule übernimmt in der Regel unabhängig vom Wohnsitz des Schülers die notwendig entstehenden Fahrkosten zur nächstgelegenen öffentlichen Schule, sofern die notwendige Entfernung lt. Schülerfahrkostenverordnung § 5 (2) überschritten wird oder sonstige Anspruchsvoraussetzungen (§ 6) gegeben sind.
Der Stadt Warstein als Schulträger obliegt allerdings keine Pflicht zur Beförderung. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die aufgeführte Ansprechperson.
Schülerfahrkostenverordnung
Beförderung der Schüler zu den jeweiligen Schulen.
Viele Kinder und Jugendliche erreichen die Schule mit verschiedensten Verkehrsmitteln. Um Ihnen die Beantragung der Schülerfahrkosten zu erleichtern, nachfolgend einige Informationen, die Ihnen helfen sollen.
Der Schulträger der besuchten Schule übernimmt in der Regel unabhängig vom Wohnsitz des Schülers die notwendig entstehenden Fahrkosten zur nächstgelegenen öffentlichen Schule, sofern die notwendige Entfernung lt. Schülerfahrkostenverordnung § 5 (2) überschritten wird oder sonstige Anspruchsvoraussetzungen (§ 6) gegeben sind.
Der Stadt Warstein als Schulträger obliegt allerdings keine Pflicht zur Beförderung. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die aufgeführte Ansprechperson.
Schülerfahrkostenverordnung
- Anschrift
- 001Dieplohstr. 159581Warstein
Sabine
Potratz
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-298
- Fax
- (0 29 02) 81-62 98
- s.potratz@warstein.de
Schülerbeförderung
Beförderung der Schüler zu den jeweiligen Schulen.
Viele Kinder und Jugendliche erreichen die Schule mit verschiedensten Verkehrsmitteln. Um Ihnen die Beantragung der Schülerfahrkosten zu erleichtern, nachfolgend einige Informationen, die Ihnen helfen sollen.
Der Schulträger der besuchten Schule übernimmt in der Regel unabhängig vom Wohnsitz des Schülers die notwendig entstehenden Fahrkosten zur nächstgelegenen öffentlichen Schule, sofern die notwendige Entfernung lt. Schülerfahrkostenverordnung § 5 (2) überschritten wird oder sonstige Anspruchsvoraussetzungen (§ 6) gegeben sind.
Der Stadt Warstein als Schulträger obliegt allerdings keine Pflicht zur Beförderung. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die aufgeführte Ansprechperson.
Schülerfahrkostenverordnung
Bitte füllen Sie das verknüpfte Antragsformular vollständig aus, lassen sich die Angaben vom Schulsekretatriat bestätigen und leiten es dann an das Schulamt weiter.
Kontakt
Raum: Zimmer 32
Dieplohstr. 1
59581 Warstein
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Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |