Das Jugendamt führt ein Sorgeregister, in dem festgehalten wird, ob nicht miteinander verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind haben oder ob ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt.
Eine Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister ist eine offizielle Bestätigung des Jugendamtes, dass die Mutter des Kindes das alleinige Sorgerecht hat. Dieses Dokument wird oft benötigt, wenn die allein sorgeberechtigte Kindesmutter wichtige Entscheidungen für das Kind treffen muss, z. B. bei Behördengängen oder Auslandsreisen.
Diese Negativbescheinigung kann beim Jugendamt, welches für den Wohnort der Kindesmutter zuständig ist, beantragt werden. Das Jugendamt benötigt hierfür das Geburtsdatum und den Geburtsort des Kindes, sowie den Namen, den das Kind zum Zeitpunkt seiner Geburt geführt hat.
Ausdrücklich nicht ausgestellt werden kann eine solche Bescheinigung, wenn die Eltern des Kindes miteinander verheiratet waren. In diesen Fällen muss die Alleinsorge durch Vorlage entsprechender Dokumente (z.B. Sterbeurkunde eines Elternteils, Gerichtsbeschluss, etc.) nachgewiesen werden.
- Anschrift
- 001Dieplohstr. 159581Warstein
Susanne
Mielke
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
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Freitag
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Sorgeregister
Das Jugendamt führt ein Sorgeregister, in dem festgehalten wird, ob nicht miteinander verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind haben oder ob ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt.
Eine Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister ist eine offizielle Bestätigung des Jugendamtes, dass die Mutter des Kindes das alleinige Sorgerecht hat. Dieses Dokument wird oft benötigt, wenn die allein sorgeberechtigte Kindesmutter wichtige Entscheidungen für das Kind treffen muss, z. B. bei Behördengängen oder Auslandsreisen.
Diese Negativbescheinigung kann beim Jugendamt, welches für den Wohnort der Kindesmutter zuständig ist, beantragt werden. Das Jugendamt benötigt hierfür das Geburtsdatum und den Geburtsort des Kindes, sowie den Namen, den das Kind zum Zeitpunkt seiner Geburt geführt hat.
Ausdrücklich nicht ausgestellt werden kann eine solche Bescheinigung, wenn die Eltern des Kindes miteinander verheiratet waren. In diesen Fällen muss die Alleinsorge durch Vorlage entsprechender Dokumente (z.B. Sterbeurkunde eines Elternteils, Gerichtsbeschluss, etc.) nachgewiesen werden.
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