Telefongebührenermäßigung

Sozialtarif der Telekom für einkommensschwache Personen.

Bei der Telefongebührenermäßigung handelt es sich nicht um eine staatliche Sozialleistung, sondern um den Sondertarif eines privatwirtschaftlichen Telefonunternehmens, nämlich der Telekom.
Diese Ermäßigung regelt sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telekom. Die Geschäftsbedingungen können sich angesichts der Wettbewerbssituation auf dem Telekommunikationssektor rasch ändern, so dass an dieser Stelle nur auf die wesentlichen Bedingungen für eine Telefongebührenermäßigung hingewiesen werden soll.

Im allgemeinen kann gesagt werden, dass alle Personen, die von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden können, auch einen Anspruch auf den sogenannten "Sozialtarif" haben. Darüber hinaus können weitere Personen die Ermäßigung erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bitte informieren Sie sich bei den Niederlassungen der Telekom (z.B. in den T-Punkt Geschäften).
Anträge auf Telefongebührenermäßigung erhalten Sie an der Infothek im Bürgercenter der Stadt Warstein sowie bei der T-Com.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der T-Com

 

Sozialtarif Telekom

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