Widerspruch und Einwilligung nach dem Bundesmeldegesetz

Sie haben nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Meldegesetz erhobenen Daten (Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad, Anschrift) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen.

Sie können Ihre Einwilligung zur Weitergabe Ihrer Daten (Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad, Anschrift) gem. § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG an

- Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften sowie an Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen

und gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG an

- Adressbuchverlage

erteilen.

Von diesem Widerspruchsrecht und der Möglichkeit der Erteilung einer Einwilligung können Sie bei der Anmeldung oder einem späteren Zeitpunkt Gebrauch machen.

Bundesmeldegesetz

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