- Anschrift
- 001Dieplohstr. 159581Warstein
Ute
Rellecke
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001Dieplohstr. 159581Warstein
- Telefon
- (0 29 02) 81-235
- Fax
- (0 29 02) 81-62 35
- u.rellecke@warstein.de
Zinssenkungsantrag
Zinssenkungsantrag für Darlehen der NRW.BANK
In den Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, dass nach bestimmten Fristen die Zinsvergünstigung ausläuft und die Zinsen der Förderdarlehen angehoben werden können.
Die NRW.BANK informiert ihre Darlehensnehmer rechtzeitig über die jeweilige Zinserhöhung.
Gleichzeitig weist sie auf die Möglichkeit hin, dass der Zinssatz auf Antrag für den jeweiligen Zeitraum gesenkt werden kann. Ob und in welcher Höhe die Zinsen gesenkt werden können, macht die Bank von der Einkommenssituation der Darlehensnehmer und dessen Haushaltsangehörigen abhängig.
Hierfür ist eine Einkommensbescheinigung notwendig, die die Stadt Warstein ausstellt.
Die Einkommensberechnung erfolgt auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW).
Unter welchen Voraussetzungen die Zinssenkung für Sie in Frage kommt, entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Anschreiben der NRW.BANK. Dort steht, um wieviel Prozent Ihr Einkommen die maßgeblichen Einkommensgrenzen überschreiten darf, bzw. unterschreiten muss, damit der Antrag auf Zinssenkung Erfolg haben wird.
Werden die Voraussetzungen für einen Zinssenkungsantrag erfüllt, wird die Einkommensbescheinigung erstellt und mit dem Antrag zusammen von uns direkt an die NRW.BANK übersandt. Eine Kopie der Einkommensbescheinigung erhalten Sie ebenfalls.
Anschließend erhalten Sie von der NRW.BANK ein Schreiben mit der Mitteilung über Ihren zukünftig geltenden Zinssatz.
- Antrag Wohnberechtigungsschein ist gleichzeitig Antrag auf Zinssenkung;
- Einkommenserklärungen aller Haushaltsangehörigen;
- Einkommensnachweise z. B. Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen (soweit die Einkommensangaben nicht vom Arbeitgeber bestätigt sind), Rentenbescheide, Sozialhilfebescheid, Arbeitslosengeldbescheid;
- für Kinder ab dem 16. Lebensjahr ist eine Schulbescheinigung etc. erforderlich;
- Informationsschreiben mit Antrag der NRW.bank.
Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein. Es wird empfohlen, sich vor Ihrem Besuch telefonisch zu informieren.
Hinweis!
Es empfiehlt sich eine vorherige telefonische Terminabsprache, da die Sachbearbeiterin nicht die kompletten Öffnungszeiten abdeckt.
Bitte den Vordruck ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben an das zuständige Sachgebiet schicken.
Bitte den Vordruck ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben an die zuständige Sachbearbeitung schicken.
Kontakt
Rathaus Warstein
Raum: Zimmer 31
Dieplohstr. 1
59581
Warstein
Die Mitarbeiterin deckt nicht die kompletten Sachgebiets-Öffnungszeiten ab. Es empfiehlt sich eine telefonische Kontaktaufnahme.

