Zinssenkungsantrag

Zinssenkungsantrag für Darlehen der NRW.BANK

Die bewilligten Darlehen für Eigentumsmaßnahmen, die zunächst zinslos ausgezahlt werden, sind nach 10 Jahren (für Förderzusagen ab 2002 nach 5 Jahren) mit einem Zinssatz von 6 % jährlich zu verzinsen.

Bei Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmern, deren Gesamteinkommen die Einkommengrenze nur bis 30 % übersteigt, kann auf Antrag die Verzinsung der Darlehen für die Dauer von drei Jahren verringert werden.

Die Höhe des Gesamteinkommens der Darlehensnehmerin / des Darlehensnehmers wird von den Mitarbeitern/innen der Wohnungsbauförderung berechnet und für die Wohnungsbauförderungsanstalt -NRW.BANK- bescheinigt. 
Die Zinsen können sich von 6 % bis auf 0 % verringern. Den Bescheid über die zu zahlenden Zinsen erhalten Sie von der NRW.BANK.

  • Antrag Wohnberechtigungsschein ist gleichzeitig Antrag auf Zinssenkung;
  • Einkommenserklärungen aller Haushaltsangehörigen;
  • Einkommensnachweise z. B. Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen (soweit die Einkommensangaben nicht vom Arbeitgeber bestätigt sind), Rentenbescheide, Sozialhilfebescheid, Arbeitslosengeldbescheid;
  • für Kinder ab dem 16. Lebensjahr ist eine Schulbescheinigung etc. erforderlich;
  • Informationsschreiben mit Antrag der NRW.bank.

Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein. Es wird empfohlen, sich vor Ihrem Besuch telefonisch zu informieren.

Hinweis!
Es empfiehlt sich eine vorherige telefonische Terminabsprache, da die Sachbearbeiterin nicht die kompletten Öffnungszeiten abdeckt.

Wohnungsbauförderungsanstalt
Sozialwohnung
NRW.BANK

Kontakt

Rathaus Warstein
Raum: Zimmer 31
Dieplohstr. 1
59581 Warstein

Die Mitarbeiterin deckt nicht die kompletten Sachgebiets-Öffnungszeiten ab. Es empfiehlt sich eine telefonische Kontaktaufnahme.

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