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Die Jugendförderung gilt nach den neuen Richtlinien der Stadt Warstein zur Förderung der Kinder-und Jugendarbeit, gültig seit dem 1.1.2024.
Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenständigen und sozialen Persönlichkeit.
Förderfähige Maßnahmen sind:
- Bildungs- und Schulungsmaßnahmen (mehrtägige) Ferienmaßnahmen mit und ohne Übernachtungen
- Internationale Jugendbegegnungen
- Besondere Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit
- sowie eine allgemeine Förderung für Jugendgruppen/ Gruppenpauschalen,
- und die Anschaffung von Gegenständen zur pädagogischen Arbeit
Förderungsberechtigt sind u.a. Träger der freien Jugendhilfe gem. §75 SGBVIII, soweit sie im Zuständigkeitsbereich der Stadt Warstein tätig sind, sowie Jugendinitiativen, Jugendgruppen, Vereine und andere Träger, wenn sie die Anforderung des § 74 SGBVIII erfüllen und dies von der Stadt Warstein anerkannt wird.
- Jugendförderung - Maßnahmenförderung B 4-Besondere Maßnahmen
- Jugendförderung - Maßnahmenförderung B 2-Ferienmaßnahmen ohne Übernachtung
- Jugendförderung - Maßnahmenförderung B 3-Ferienmaßnahmen mit Übernachtung
- Jugendförderung - Maßnahmenförderung B 1-Schulungsmaßnahme
- Jugendförderung - Ausgestaltung Jugendarbeit C 1-Allgemeine Förderung für Gruppen
- Jugendförderung - Ausgestaltung Jugendarbeit C 2-Anschaffung von Gegenständen zur pädagogischen Arbeit (Ehrenamt)
- Jugendförderung - Maßnahmenförderung: Sonderantrag B 3-Internationale Jugendbegegnung
- Jugendförderung - allg. Förderung Teilnehmerliste
- Anschrift
- 001Dieplohstr. 159581Warstein
Kerstin
Westermann
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-317
- Fax
- (0 29 02) 81-63 17
- k.westermann@warstein.de
Jugendförderung
Die Jugendförderung gilt nach den neuen Richtlinien der Stadt Warstein zur Förderung der Kinder-und Jugendarbeit, gültig seit dem 1.1.2024.
Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenständigen und sozialen Persönlichkeit.
Förderfähige Maßnahmen sind:
- Bildungs- und Schulungsmaßnahmen (mehrtägige) Ferienmaßnahmen mit und ohne Übernachtungen
- Internationale Jugendbegegnungen
- Besondere Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit
- sowie eine allgemeine Förderung für Jugendgruppen/ Gruppenpauschalen,
- und die Anschaffung von Gegenständen zur pädagogischen Arbeit
Förderungsberechtigt sind u.a. Träger der freien Jugendhilfe gem. §75 SGBVIII, soweit sie im Zuständigkeitsbereich der Stadt Warstein tätig sind, sowie Jugendinitiativen, Jugendgruppen, Vereine und andere Träger, wenn sie die Anforderung des § 74 SGBVIII erfüllen und dies von der Stadt Warstein anerkannt wird.
Bitte füllen Sie das Formular aus und senden es unterschrieben an die zuständige Ansprechperson
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Bitte drucken sie die Teilnehmerliste aus und fügen sie ausgefüllt und unterschrieben dem Antrag bei.
Kontakt
Rathaus Warstein
Raum: Zimmer 210
Dieplohstr. 1
59581
Warstein
Tag | |
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Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |