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Unterhaltsvorschuss

Das Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen sichert Kindern, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, den Unterhalt, wenn der andere Elternteil nicht oder nicht regelmäßig zahlt.

Wer hat Anspruch auf Unterhaltsleistung?

Jedes Kind,

  • wenn es in Deutschland bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet, geschieden ist oder vom anderen Elternteil dauernd getrennt lebt
  • wenn es nicht regelmäßig ausreichende Unterhaltszahlungen von dem anderen Elternteil erhält
  • wenn ein Elternteil verstorben ist und das Kind keine ausreichende Waisenbezüge erhält

Sie können Ihren Antrag online stellen, über diesen Link gelangen Sie zum entsprechenden Online-Portal.

  • Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
  • Verordnung zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes
  • Sozialgesetzbuch I
  • Sozialgesetzbuch X
  • Richtlinien zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes

Kontakt

Rathaus Warstein
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Dieplohstr. 1
59581 Warstein

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