Pressemeldung

Abfall richtig entsorgen - Stadt Warstein bittet darum, Abfallbehälter nur mit geschlossenem Deckel bereitzustellen

Die Stadtverwaltung Warstein informiert darüber, dass Abfallbehälter zur Leerung grundsätzlich mit geschlossenem Deckel bereitgestellt werden müssen. „Ein geschlossener Deckel ist keine Formsache, sondern eine Frage der Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Entsorgungstechnik“, betont Tanja Kemper, Mitarbeiterin im Sachgebiet Steuern, Abfall. „Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger dazu beizutragen, dass unsere Stadt sauber bleibt und die Abfallentsorgung reibungslos funktioniert.“

Offene oder überfüllte Behälter bergen gleich mehrere Risiken:

 

Gefahr für Verkehr und Passanten: Beim Ladevorgang können lose Gegenstände herausfallen und Personen verletzen oder Fahrzeuge beschädigen.

Verschmutzung der Straßen: Herausfallender Abfall verunreinigt die öffentliche Fläche und verursacht zusätzlichen Reinigungsaufwand.

Schäden an Entsorgungsfahrzeugen: Moderne Ladesysteme in Entsorgungsfahrzeugen sind auf verschlossene Behälter ausgelegt. Überstehender Müll oder offene Deckel können zu technischen Defekten und kostenintensiven Reparaturen führen.

 

Zudem weist die Stadtverwaltung ausdrücklich darauf hin, dass Bauschutt nicht über die regulären Abfallbehälter entsorgt werden darf. Bauschutt gehört zu den nicht über den Hausmüll entsorgbaren Abfällen und muss über die entsprechenden Wertstoffhöfe oder zugelassene Containerdienste entsorgt werden.

Die wichtigsten Regeln auf einen Blick:

 

Abfallbehälter nur mit geschlossenem Deckel bereitstellen.

Überfüllung vermeiden – gegebenenfalls zusätzlichen kostenpflichtigen Müllsack oder Behälter nutzen.

Kein Bauschutt oder andere nicht zugelassene Materialien in die Behälter geben.

 

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Deckel muss geschlossen sein:
Moderne Ladesysteme in Entsorgungsfahrzeugen sind auf verschlossene Behälter ausgelegt. Überstehender Müll oder offene Deckel können zu technischen Defekten und kostenintensiven Reparaturen führen
Nur zugelassene Materialien in die Tonne:
Bauschutt muss über die entsprechenden Wertstoffhöfe oder zugelassene Containerdienste entsorgt werden
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