Pressemeldung

Grundsteuer-Reform führt zu Belastungsverschiebungen - Rat der Stadt Warstein hat in seiner Sitzung die neuen Hebesätze für das Jahr 2025 beschlossen

Rat der Stadt Warstein ist in seiner Sitzung am 16. Dezember der Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Klimaausschusses gefolgt und hat die neuen Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer beschlossen. "Dies war notwendig, um die vom Bundesverfassungsgericht verordnete Reform der Grundsteuer umzusetzen und gleichzeitig die Auswirkungen auf die Bürgerschaft abzumildern. Der Stadthaushalt verzichtet in diesem Rahmen auf mindestens eine halbe Million Euro Einnahmen", erläutert Stefan Redder, 1. Beigeordneter und Stadtkämmerer.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 erklärt, dass die bisherige grundsteuerliche Bewertung verfassungswidrig ist, da gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt werden, was gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstößt. Seitdem haben die Finanzbehörden an einer Neuregelung gearbeitet, mit dem Ziel, dass das Gesamtaufkommen durch die Grundsteuer gleichbleiben soll. Allerdings sollen Grundstücke durch die Reform künftig gerechter bewertet werden.

Im vergangenen Jahr waren deshalb Grundstückseigner aufgerufen, ihre Grundstücke mit zahlreichen Angaben in einer Online-Plattform der Finanzämter zu erfassen, was als Grundlage für die Neubewertung diente. Bei der Ermittlung der Grundsteuermessbeträge durch das Finanzamt stellte sich heraus, dass diese teils in erheblichem Maße eingebrochen sind, was im Gegenzug eine Anhebung der Hebesätze erforderlich macht, um das Gesamtaufkommen der Grundsteuer konstant zu halten.

Zwischenzeitlich hat das NRW-Finanzministerium die sog. aufkommensneutralen Hebesätze veröffentlicht, mit denen die Kommunen ihre Hebesätze so verändern können, dass sie unterm Strich gleichbleibende Einnahmen haben. Der aufkommensneutrale Hebesatz für die Grundsteuer B würde in Warstein damit bei 1.010 Punkten liegen. Allerdings weist auch das Finanzministerium darauf hin, dass dies nicht heißt, dass die Steuern für die Bürgerinnen und Bürger gleichbleiben, sondern es können sich teils erhebliche Veränderungen, insbesondere zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken, ergeben. Hinzu kommt, dass eine Zusammenführung und Abgleich der Daten aus dem Grundsteuermessbetragsverzeichnis mit der entsprechenden IT-Lösung voraussichtlich erst Anfang des Jahres erfolgen kann, was möglicherweise zu einer Verzögerung bei der Ermittlung der Grundsteuerbeträge bzw. dem Versand der Grundbesitzabgabenbescheide führen wird. Insgesamt bedeutet die Neubewertung einen erheblichen Personalmehraufwand im städtischen Sachgebiet Abfall, Steuern. "Die vom Finanzamt an das Steueramt übermittelten Daten umfassen sehr große Datenmengen, die es zu analysieren gilt", betont David Schmidtke, Sachgebietsleiter Abfall, Steuern. Der Rat hat in seiner Sitzung am 16.12. beschlossen, die Grundsteuer A von 420 Punkten auf 318 Punkten abzusenken und die Grundsteuer B von 730 auf 850 Punkte und die Gewerbesteuer von 460 auf 470 Punkte zu erhöhen. Der aufkommensneutrale Hebesatz von 1.010 Punkten wurde nicht beschlossen. Die Auswirkungen auf die jeweiligen Steuerzahlenden sind sehr unterschiedlich und derzeit wird davon ausgegangen, dass die Höhe der Hebesätze mit dem Haushalt 2026 erneut politisch diskutiert werden wird.

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