Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der "EU-Whistleblower-Richtlinie" und regelt den Schutz hinweisgebender Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Information über Rechtsverstöße erlangt haben und diese an eine interne oder externe Meldestelle weitergeben. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, Benachteiligungen von Hinweisgebern auszuschließen und ihnen Rechtssicherheit zu geben.
Im Rahmen der Umsetzung dieses Gesetzes hat sich die Stadt Warstein für die Einrichtung eines webbasierten Hinweisgebersystems einer externen Firma entschieden. "Wir haben uns für diese externe Lösung entschieden, um Betroffenen bei der Bearbeitung ihrer Hinweise höchste Neutralität zu bieten. Auch wir als Stadt Warstein haben hohes Interesse daran, dass Rechtsverstöße vermieden bzw. gemeldet werden", unterstreicht Christian Schodrok, Leiter des Fachbereichs Zentrale Dienste. Das Melde-System ist über die Homepage der Stadt Warstein im Bereich "Rathaus & Politik" zu erreichen. Meldende Personen erhalten nach Eingang des Hinweises eine Eingangsbestätigung und innerhalb von maximal drei Monaten eine Rückmeldung des Hinweisbearbeiters über die geplanten oder bereits ergriffenen Maßnahmen, wie z. B. interne Untersuchungen oder Ermittlungen.
Alle Beschäftigte der Stadt Warstein sowie Externe, die in einer vertraglichen oder sonstigen geschäftlichen Beziehung zur Stadtverwaltung Warstein stehen, haben über die Meldestelle die Möglichkeit, Meldungen über Verstöße von Beschäftigten der Stadt Warstein gegen geltendes Recht und Verwaltungsrichtlinien abzugeben. Das kann auch vollständig anonym erfolgen. Christian Schodrok unterstreicht: "Dabei geht es ausschließlich um rechtswidrige oder missbräuchliche Verstöße, wie sie wie sie im Hinweisgeberschutzgesetz aufgeführt sind. Solche Verstöße können etwa Korruption, Diebstahl, Betrug, Untreue, Verstöße gegen Vergaberecht, Verstöße gegen Datenschutz, Diskriminierung, Mobbing oder Belästigung sein." Das Kontakt-Angebot ist nicht für Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern auf Fehlverhalten von Dritten oder allgemeine Beschwerden über das Handeln oder Entscheidungen der Stadt Warstein gedacht. Solche Hinweise sind über die anderen Kontaktmöglichkeiten an die Stadt Warstein zu richten.