An-, Ab- und Ummeldung

Die Mitarbeiterinnen des Bürgercenters helfen Ihnen gern bei den melderechtlichen Formalitäten im Falle eines Wohnungswechsels.
Es wird hier unterschieden zwischen Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung.

Da für die An- und Ummeldung eine digitale Signatur vor Ort durchgeführt wird, ist das persönliche Erscheinen erforderlich.
Ausnahme: Wohnsitzanmeldung online
Seit kurzem können Sie Ihren Wohnsitz in Warstein bequem online an- oder ummelden. Der gesamte Prozess erfolgt digital: Sie geben Ihre Daten ein, laden die notwendigen Dokumente hoch, und Ihr Antrag wird direkt im Bürgerbüro bearbeitet. Alles, was Sie benötigen, sind ein Ausweis mit Onlinefunktion und ein Konto bei der BundID. Nach erfolgreicher Prüfung steht Ihnen eine fälschungssichere Meldebestätigung zum Download bereit, und der Adressaufkleber wird Ihnen per Post zugeschickt. So sparen Sie Zeit und erledigen Ihre Anliegen flexibel und unabhängig von Öffnungszeiten. Den Online-Dienst und weitere Informationen finden Sie unter www.wohnsitzanmeldung.de

Anmeldung und Ummeldung

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Dies gilt auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde (Ummeldung).

Abmeldung

Nach dem Bundesmeldegesetz hat sich innerhalb von zwei Wochen abzumelden, wer aus einer Wohnung auszieht und ins Ausland verzieht. Die Abmeldung ist somit nur erforderlich, wenn kein neuer Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bezogen wird.

An-, Ab- und Ummeldungen sind gebührenfrei

Für die Anmeldung und Ummeldung benötigt das Bürgercenter folgende Unterlagen:

  • aktuelles Ausweispapier (von allen Personen, die angemeldet werden sollen)
  • Mietvertrag, Wohnungsgeberbescheinigung oder Eigentumsnachweis
  • Aufenthaltstitel (für ausländische MitbürgerInnen)
  • Vollmacht anderer Personen bei An-, Ab- oder Ummeldung

Falls keine Ausweispapiere vorhanden sind, können auch Personenstandsurkunden vorgelegt werden.

Für die Abmeldung ins Ausland sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • aktuelles Ausweispapier (von allen Personen, die ins Ausland abgemeldet werden sollen)
  • Vollmacht anderer Personen bei An-, Ab- oder Ummeldung
  • Aufenthaltstitel (für ausländische MitbürgerInnen)

§ 17 Bundesmeldegesetz

  • Sie können das Formular am Bildschirm ausfüllen. Bitte drucken Sie es im Anschluss aus und bringen es unterschrieben mit zur Stadtverwaltung.

  • Diese Vollmacht bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Bevollmächtigten zur An- bzw. Ummeldung mitgeben.

  • Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden. Hierfür ist die Wohnungsgeberbescheinigung erforderlich.
    Diese können Sie am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und dann vom Hauseigentümer oder -verwalter unterschreiben lassen.

  • Sie können das Formular am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben beim Bürgercenter abgeben.

Anmeldung
Abmeldung
Meldeangelegenheiten

Kontakt

Rathaus Warstein
Raum: Zimmer 25
Dieplohstr. 1
59581 Warstein

Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag:8.30* - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:Individuelle Terminvereinbarung möglich
Donnerstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr*
Freitag:8.30 - 12.30 Uhr

*Bürgercenter dienstags 7:00 bis 8.30 Uhr nach vorheriger Terminabsprache sowie donnerstags bis 18.00 Uhr

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