Grundstückserwerb und -verkauf

Zur Erfüllung kurzfristig sowie mittel-und langfristig anstehender kommunaler Aufgaben im Rahmen der Stadtentwicklung sind Grundstücke zu erwerben und zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen vorzuhalten.

Eine wirtschaftlich vertretbare Vorratswirtschaft ist nicht nur sinnvoll, sondern sogar notwendig. So werden langfristige Daueraufgaben, wie z.B. die Förderung des Wohnungsbaus oder die Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben durch die Bereitstellung geeigneter Grundstücke ermöglicht.

Nach § 4 des Wohnungsraumförderungsgesetzes haben die Kommunen die Aufgabe, in ausreichendem Umfang geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau unter Berücksichtigung der Anforderungen des kosten- und flächensparenden Bauens zu Eigentum oder in Erbbaurecht zu überlassen.
Es ist Ziel der Grundstückspolitik der Stadt, durch gezielten Grunderwerb spekulativ steigenden Grundstückspreisen entgegen zu wirken, um somit im Interesse der Bürger Einfluss auf die Preisentwicklung zu nehmen und Bodenspekulationen zu vermeiden.

Nur durch eine langfristige Vorratswirtschaft ist es möglich, Grundstücksflächen für forstliche und ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bereitstellen zu können.
Die Stadt veräußert den Grundbesitz, der nicht mehr zur Erfüllung kommunaler Aufgaben benötigt wird.

Liegenschaften

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