Der Bürgermeister ist aufgrund der Größenordnung der Stadt Warstein Straßenverkehrsbehörde.
Die Bearbeitung und Entscheidung der Angelegenheiten des Straßenverkehrsrechts als Straßenverkehrsbehörde umfasst im wesentlichen folgende Aufgaben:
o Anordnung von Beschilderung und Markierungen an Straßen (Verkehrszeichen)
o Genehmigung von Arbeitsstellen an Straßen (Baustellen)
o Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen (Umzüge, Sportveranstaltungen)
o Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot/Feiertagsfahrverbot
- Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Absatz 6 Straßenverkehrsordnung - Einrichtung einer Baustelle -
- Halteverbot - Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zum Aufstellen eines Halteverbotes nach § 45 Absatz 1 bis 3 Straßenverkehrsordnung
- Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum - Antrag auf Erlaubnis
- Veranstaltererklärung
- Umzug - Anmeldung
- Aufbruchanzeige
- Verkehrsrechtliche Anordnungen
Der Bürgermeister ist aufgrund der Größenordnung der Stadt Warstein Straßenverkehrsbehörde.
Die Bearbeitung und Entscheidung der Angelegenheiten des Straßenverkehrsrechts als Straßenverkehrsbehörde umfasst im wesentlichen folgende Aufgaben:
o Anordnung von Beschilderung und Markierungen an Straßen (Verkehrszeichen)
o Genehmigung von Arbeitsstellen an Straßen (Baustellen)
o Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen (Umzüge, Sportveranstaltungen)
o Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot/Feiertagsfahrverbot
- Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Absatz 6 Straßenverkehrsordnung - Einrichtung einer Baustelle -
- Halteverbot - Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zum Aufstellen eines Halteverbotes nach § 45 Absatz 1 bis 3 Straßenverkehrsordnung
- Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum - Antrag auf Erlaubnis
- Veranstaltererklärung
- Umzug - Anmeldung
- Aufbruchanzeige
- Verkehrsrechtliche Anordnungen
Der Bürgermeister ist aufgrund der Größenordnung der Stadt Warstein Straßenverkehrsbehörde.
Die Bearbeitung und Entscheidung der Angelegenheiten des Straßenverkehrsrechts als Straßenverkehrsbehörde umfasst im wesentlichen folgende Aufgaben:
o Anordnung von Beschilderung und Markierungen an Straßen (Verkehrszeichen)
o Genehmigung von Arbeitsstellen an Straßen (Baustellen)
o Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen (Umzüge, Sportveranstaltungen)
o Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot/Feiertagsfahrverbot
- Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Absatz 6 Straßenverkehrsordnung - Einrichtung einer Baustelle -
- Halteverbot - Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zum Aufstellen eines Halteverbotes nach § 45 Absatz 1 bis 3 Straßenverkehrsordnung
- Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum - Antrag auf Erlaubnis
- Veranstaltererklärung
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- Verkehrsrechtliche Anordnungen
Der Bürgermeister ist aufgrund der Größenordnung der Stadt Warstein Straßenverkehrsbehörde.
Die Bearbeitung und Entscheidung der Angelegenheiten des Straßenverkehrsrechts als Straßenverkehrsbehörde umfasst im wesentlichen folgende Aufgaben:
o Anordnung von Beschilderung und Markierungen an Straßen (Verkehrszeichen)
o Genehmigung von Arbeitsstellen an Straßen (Baustellen)
o Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen (Umzüge, Sportveranstaltungen)
o Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot/Feiertagsfahrverbot
- Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Absatz 6 Straßenverkehrsordnung - Einrichtung einer Baustelle -
- Halteverbot - Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zum Aufstellen eines Halteverbotes nach § 45 Absatz 1 bis 3 Straßenverkehrsordnung
- Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum - Antrag auf Erlaubnis
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- Verkehrsrechtliche Anordnungen
- Anschrift
- 001Schulstr. 759581Warstein
Frau
Franke
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001Schulstr. 759581Warstein
- Telefon
- (0 29 02) 81-275
- Fax
- (0 29 02) 81-62 75
- f.franke@warstein.de
Straßenverkehrsangelegenheiten
Der Bürgermeister ist aufgrund der Größenordnung der Stadt Warstein Straßenverkehrsbehörde.
Die Bearbeitung und Entscheidung der Angelegenheiten des Straßenverkehrsrechts als Straßenverkehrsbehörde umfasst im wesentlichen folgende Aufgaben:
• Anordnung von Beschilderung und Markierungen an Straßen (Verkehrszeichen)
• Genehmigung von Arbeitsstellen an Straßen (Baustellen)
• Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen (Umzüge, Sportveranstaltungen)
• Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot/Feiertagsfahrverbot
Ab dem 01.03.2026 können Sie Anträge nur noch online über unseren Dienstleister LTC einreichen. Sie öffnen das online-Formular per Klick auf den Formularnamen.
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Sie können die Erklärung am Bildschirm ausfüllen und unterschrieben an die zuständige Ansprechperson schicken oder an ordnungsamt(at)warstein.de mailen.
Nach erfolgreicher elektronischer Antragstellung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Ihren Antragsdaten als PDF-Dokument.
Verkehrsrechtliche Anordnungen (Aufbruchanzeige, Sondernutzungserlaubnis, Haltverbot etc.)
Kontakt
Technisches Rathaus
Raum: Zimmer P207
Schulstr. 7
59581
Warstein
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
| Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
| Mittwoch: | Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
| Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |

