Für Hoch- und Tiefbauarbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, ist festzulegen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und wie ggf. Umleitungsstrecken zu kennzeichnen sind.
Hier ist eine verkehrsbehördliche Anordnung zu beantragen, die zum einen die Sicherheit der Bauarbeiter im Verkehrsraum gewährleisten soll und zum anderen sicherstellt, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt und sicher an der Baustelle vorbei geführt wird.
Eine verkehrsbehördliche Anordnung ist nicht nur bei einer Fahrbahnsperrung oder -teilsperrung erforderlich, insbesondere auch dann, wenn die Baumaßnahme in den Straßenraum hineinragt oder sich die Arbeiten auf Rad- oder Gehwege auswirken.
Die Erteilung der Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde wird ggfls. mit der Polizei und den Straßenbaulastträgern abgestimmt.
Gebühren in der Fassung vom 01.06.2021
- Anschrift
- 001Schulstr. 759581Warstein
Frau
Franke
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001Schulstr. 759581Warstein
- Telefon
- (0 29 02) 81-275
- Fax
- (0 29 02) 81-62 75
- f.franke@warstein.de
Verkehrssicherung-Arbeitsstellen im Verkehrsraum
Für Hoch- und Tiefbauarbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, ist festzulegen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und wie ggf. Umleitungsstrecken zu kennzeichnen sind.
Hier ist eine verkehrsbehördliche Anordnung zu beantragen, die zum einen die Sicherheit der Bauarbeiter im Verkehrsraum gewährleisten soll und zum anderen sicherstellt, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt und sicher an der Baustelle vorbei geführt wird.
Eine verkehrsbehördliche Anordnung ist nicht nur bei einer Fahrbahnsperrung oder -teilsperrung erforderlich, insbesondere auch dann, wenn die Baumaßnahme in den Straßenraum hineinragt oder sich die Arbeiten auf Rad- oder Gehwege auswirken.
Die Erteilung der Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde wird ggfls. mit der Polizei und den Straßenbaulastträgern abgestimmt.
Gebühren in der Fassung vom 01.06.2021
Ab dem 01.03.2026 können Sie Anträge nur noch online über unseren Dienstleister LTC einreichen. Sie öffnen das online-Formular per Klick auf den Formularnamen.
Verkehrsrechtliche Anordnungen (Aufbruchanzeige, Sondernutzungserlaubnis, Haltverbot etc.)
Kontakt
Technisches Rathaus
Raum: Zimmer P207
Schulstr. 7
59581
Warstein
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
| Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
| Mittwoch: | Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
| Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |

